Aktuelles
Mitglied in der Deutschen Taekwondo Union
Mitglied in der Nordrhein-Westfälischen Taekwondo Union
Mitglied in der Deutschen und Internationalen Hapkido Federation
Zertifiziert und geprüft von der Deutschen Taekwondo Union
Frohe Weihnachten und einen schönen Jahresausklang
Wir wünsche allen Mitgliedern, Sportlern, Trainern, den aktiv mitarbeitenden Eltern, unseren Vereinsfreunden und den Sponsoren des Satori Ahlen e.V. ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest, sowie einen guten und gesunden Start in das neue Jahr 2022.
Unser herzlicher Dank gilt allen Mitglieder für die gezeigte Vereinstreue während der Corona-Pandemie.
Für die Weihnachtszeit wünschen wir allen Satoris Zeit Ruhe, Harmonie und Wärme in der Familie, sowie für das neue Jahr 2022, vor allem Gesundheit, Glück und Zufriedenheit.
Der Trainingsbetrieb beginnt wieder am 10.01.2022
Wir freuen uns auf das Jahr 2022 mit euch.
Herzliche Grüße vom Vereinsvorstand von Satori Ahlen e.V.
2G für den Sportbetrieb - 24.11.2021
Seit dem 24.11.2021 gilt eine neue Corona Schutzverordnung.
Folgende Dinge sind dabei zwingend zu beachten:
1. Das bedeutet nun, dass der komplette Amateursport inkl. Zuschauer nur noch 2G zulässt. Ausgenommen hiervon sind Kinder und Jugendliche bis 15 Jahren und Personen, welche aus gesundheitlichen
Gründen nicht geimpft werden können.
Also ab dem 24.11. dürfen Jugendliche und Erwachsene ab 16 Jahren nur noch geimpft oder genesen am Training teilnehmen. Egal ob Schüler oder nicht! Kinder bis 6 Jahre und Jugendliche bis 15 Jahre
sind also von der 2G Regelung ausgenommen.
2. Sollte jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Dieses Attest darf nicht älter als 6 Wochen sein und ist parallel mit einem
aktuellen Negativtest vorgelegt werden.
Viele Grüße vom Vorstand
Update: Regeln für den Sportbetrieb
Grundsätzlich dürfen an unserem Vereinsangebot nur immunisierte Personen teilnehmen, die vollständig geimpft, genesen oder getestet sind. Dies gilt für alle Personen, welche die Halle betreten (Übungsleiter, Sportler, Zuschauer etc.).
Bisher durfte bei getesteten Personen das bescheinigte negative Testergebnis höchstens 48 Stunden alt sein. An dieser Stelle setzt die neue Corona-Schutzverordnung an.
Nach der neuen Verordnung gilt für getestete Personen, dass das bescheinigte negative Test-Ergebnis höchstens 24 Stunden alt sein darf.
Bitte beachtet, dass wir diese Änderung ab sofort umsetzen werden.
Weiterhin gilt unverändert:
• Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen keinen Testnachweis.
• Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Immunisierungs- oder Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt.
Um keine Neuigkeiten rund um das Trainings- und Vereinsangebot zu verpassen, empfehlen wir den Download unserer kostenlosen Vereinsapp "Satori Ahlen e.V." aus dem App-Store oder dem Google-Play-Store.
In unserer Vereinsapp geben wir tagesaktuell Änderungen oder auch unvorhergesehene Trainingsausfälle bekannt.
Viele Grüße
Der Vorstand
Neue Regeln für den Sportbetrieb ab dem 20.08.2021
Ab kommenden Freitag, den 20.08.2021 müssen Menschen in NRW bei einer 7-Tage-Inzidenz über 35 beim Sport in Hallen getestet, geimpft oder genesen sein. Diese 3G-Regel gilt gem. der Corona-Schutzverordnung zunächst bis zum 17.09.2021.
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorlegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Durchführung eines Schnelltestes, getesteten Personen gleichgestellt.
Da die Inzidenz aktuell den vierten Tage in Folge über 35 liegt, ist davon auszugehen, dass die Regelung bereits am Freitag, den 20.08.2021 in Kraft tritt. Bitte stellt euch darauf ein, dass ab Freitag vor jedem Training einen Schülerausweis, eine Bescheinigung über einen negativen Antigen-Schnelltest, einen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz oder einer Bescheinigung einer Genesung vorzulegen ist.
Zusammenfassend gelten neben allgemeingültigen AHA-Regeln folgende zusätzlichen Regeln:
1) Maskenpflicht
- unabhängig von Inzidenzwerten gilt eine durchgehende Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in Innenräumen
- Die Maskenpflicht gilt uneingeschränkt für Zuschauer
- Sportler dürfen die Maske während der Sportausübung ablegen; nach der Sportausübung ist die Maske unmittelbar wieder anzulegen
- Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Maskenpflicht ausgenommen
- Personen, die eine Verpflichtung zum Tragen einer Maske nicht beachten, können weder als Zuschauer noch als Sportler teilnehmen. Ein Zutritt zur Halle wird nicht gewährt.
2) 3G-Regel bei einer Inzidenz von 35 oder mehr
- Vollständig Geimpfte und Genesene stehen allen Einrichtungen und Angebote wieder offen
- Alle anderen müssen ab einer Inzidenz von 35 für bestimmte Angebote negativ getestet sein
- ein negativer Antigen-Schnelltest (max. 48 Stunden alt) wird für Sport in Innenräumen benötigt
- Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen und brauchen dort, wo die 3G-Regel-gilt lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen
- Kinder bis zum Schuleintritt brauchen keinen Coronatest. Sie sind generell getesteten Personen gleichgestellt und unterliegen keinen Zugangsbeschränkungen.
- Kann ein Nachweis: Schülernachweis, Impfnachweis, Nachweis über eine Genesung oder ein negativer Schnelltest (nicht älter als 48 Stunden) nicht vorgelegt werden, kann eine Teilnahme am Training weder als Zuschauer noch als Sportler nicht erfolgen
- Es ist auf den Mindestabstand von 1,5 m zur nächsten Person zu achten. Dies betrifft insbesondere das Betreten und das Verlassen der Halle.
- Staut es sich vor der Halle, so ist auch in der „Warteschlange“ auf 1,5 m Mindestabstand zu achten
- Es dürfen sich zeitgleich max. 5 Leute pro Kabine aufhalten; es ist auf ein zügiges Umziehen zu achten, damit nicht zu viel Trainingszeit verstreicht.
- Kinder dürfen ausnahmsweise bereits umgezogen zur Halle kommen.
- Bei Jugendlichen und Erwachsenen Sportlern gehen wir davon aus, dass sie in der Lage sind die entsprechenden Regeln umzusetzen und einzuhalten, sodass eine Nutzung der Umkleiden erfolgen kann.
- Die Halle ist nach der Trainingseinheit unverzüglich zu verlassen.
- Beim Betreten und Verlassen der Halle ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Maske darf nur während der Sportausübung abgenommen werden. Für Zuschauer gilt die Maskenpflicht durchgehend.
Beide Gruppen sind - anders als unsere Chatgruppen in der App - bewusst nur mit Leserechten ausgestattet. Dies hat den Hintergrund, dass die Informationen jederzeit in übersichtlicher Art und Weise in der App sichtbar sind und man nicht in den Chatgruppen nach bestimmten Inhalten suchen muss.
Trotz der Umstände, freuen wir uns, dass wir wieder loslegen können und hoffen Euch alle gesund wiedersehen zu können.
Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs am 18.08.2021
- Kontaktsport ist innen mit bis zu 100 Personen erlaubt. Eine Rückverfolgbarkeit ist erforderlich.
- Aufgrund der Landesinzidenzstufe 1 für NRW, ist der Sport aktuell ohne Negativtestnachweis zulässig
- In der Halle gilt Maskenpflicht. Die Maske darf nur für während der Sport-Ausübung abgelegt werden.
- Keine Zuschauer
- Bzw.: Zuschauer nur in absoluten Ausnahmefällen, wenn eine Beaufsichtigung des Kindes während des Trainings zwingend erforderlich ist!
- Für die Zuschauer gilt dann: Ein negativer Testnachweis (nicht älter als 48 Stunden), ein Nachweis über eine Genesung oder ein Nachweis über die vollständige Impfung sind vorzuzeigen. Ist die Impfung noch nicht vollständig abgeschlossen und liegt die Zweit-Impfung nicht länger als 14 Tage zurück, so wird weiterhin ein negativer Testnachweis benötigt.
- In der Halle wird dem Zuschauer ein fester Sitzplatz zugewiesen, der Mindestabstand ist einzuhalten (auch auf den Bänken).
- In der Halle gilt Maskenpflicht. Die Maske darf nur für während der Sport-Ausübung abgelegt werden. Für Zuschauer gilt die Maskenpflicht durchgehend.
- Es ist auf den Mindestabstand von 1,5 m zur nächsten Person zu achten. Dies betrifft insbesondere das Betreten und das Verlassen der Halle.
- Staut es sich vor der Halle, so ist auch in der „Warteschlange“ auf 1,5 m Mindestabstand zu achten
- Es dürfen sich zeitgleich max. 5 Leute pro Kabine aufhalten; es ist auf ein zügiges Umziehen zu achten, damit nicht zu viel Trainingszeit verstreicht.
- Kinder dürfen ausnahmsweise bereits umgezogen zur Halle kommen.
- Bei Jugendlichen und Erwachsenen Sportlern gehen wir davon aus, dass sie in der Lage sind die entsprechenden Regeln umzusetzen und einzuhalten, sodass eine Nutzung der Umkleiden erfolgen kann.
- Die Halle ist nach der Trainingseinheit unverzüglich zu verlassen.
- Beim Betreten und Verlassen der Halle ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Maske darf nur während der Sportausübung abgenommen werden. Für Zuschauer gilt die Maskenpflicht durchgehend.
Beide Gruppen sind - anders als unsere Chatgruppen in der App - bewusst nur mit Leserechten ausgestattet. Dies hat den Hintergrund, dass die Informationen jederzeit in übersichtlicher Art und Weise in der App sichtbar sind und man nicht in den Chatgruppen nach bestimmten Inhalten suchen muss.
Veröffentlich unserer eigenen Vereinsapp - Version 1.0
Unser Version 1.0 steht nun in dem App Store von Apple und in dem Google Play Store zum Download bereit.
Unsere App bietet zahlreiche Funktionen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind u.a. enthalten:
+ Kalenderfunktion
+ Mitgliederbereich
+ digitaler Mitgliedsausweis
+ Push-Nachrichten und Push-Kanäle
+ Chat-Räume für unsere verschiedenen Trainingsangebote
Einladung zur Jahreshauptversammlung 2021 - 11.07.2021
Einladung
zur Jahreshauptversammlung 2021
An alle Vereinsmitglieder,
die Jahreshauptversammlung des Satori Ahlen e.V. findet am
Sonntag, den 11.07.2021 um 14:00 Uhr
in der Mensa der Sekundarschule, Sedanstr. 54, 59227 Ahlen statt.
Hierzu laden wir alle Mitglieder sowie die Eltern unserer Kinder recht herzlich ein.
Wir freuen uns, wenn Ihr zahlreich erscheint.
Tagesordnung
1. Begrüßung durch den Vorsitzenden
2. Wahl einer/s Schriftführerin/-s
3. Ehrung verdienter Mitglieder
4. Aussetzung der Mitgliedsbeiträge 2. Quartal 2021
5. Aussetzung der Mitgliedsbeiträge 3. Quartal 2021
6. Digitalisierung Satori Ahlen
7. Bericht des Vorstandes
8. Bericht des Schatzmeisters und der Kassenprüfer
9. Entlastung des Vorstandes
10. Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer
11. Wahl eines Jugendvertreters durch Jugendliche
12. Genehmigung des Haushaltsplanes 2021
13. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
14. Beschlussfassung über vorliegende Anträge
15. Trainingslager, Vereinsfeten und Veranstaltungen in diesem Jahr
16. Verschiedenes
Der Vorstand
Trainingsauftakt am Mittwoch, den 18.08.2021
Unser Trainingsbetrieb startet nach dem Sommerferien am Mittwoch, den 18.08.2021.
Zum Ende der Sommerferien geben wir rechtzeitig die dann gültigen Regelungen und Rahmenbedingungen bekannt, die bei unserer Sportausübung zu beachten sind.
Wir wünschen allen Mitgliedern und Vereinsfreunden eine angenehme Sommerzeit, weiterhin viel Gesundheit sowie schöne und erlebnisreiche Aktivitäten, die wie
so manch andere Dinge in dieser Pandemie - einfach etwas zu kurz gekommen sind
Der Vorstand
Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs rückt näher - Stand: 28.05.2021
+++ Update 28.05.2021 +++
Die aktuelle Corona-Schutzverordnung vom 28.05.2021 ermöglicht unter bestimmten Auflagen und bei bestimmten Inzidenz-Werten die Wiederaufnahme des
Sportbetriebs.
Aktuell beobachten wir die vom MAGS veröffentlichen Inzidenzstufen für den Kreis Warendorf sowie das Land NRW täglich. Zudem befinden wir uns für eine mögliche Trainingsaufnahme in enger Abstimmung mit unseren Trainern sowie der Stadt Ahlen. Noch ist es nicht soweit und es ist noch etwas Geduld gefragt.
Sämtliche Informationen zur Wiederaufnahme unseres Sportbetriebs werden wir auf allen unseren Kommunikationskanälen sowie auf unserer Homepage bekannt
geben.
Viele Grüße und viel Gesundheit
Der Vorstand
Einstellung des Trainingsbetriebs auf ungewisse Zeit
Durch die aktuelle Corona-Schutzverordnung ist der Sportbetrieb für längere Zeit untersagt.
Der Trainingsbetrieb ruht bis auf weiteres. Derzeit ist es nicht absehbar, ab wann Sportvereine den Trainingsbetrieb wieder aufnehmen dürfen.
Sobald wir den Trainingsbetrieb wieder aufnehmen dürfen, werden wir dies bekannt geben.
Viele Grüße und viel Gesundheit
Der Vorstand
Weiterbildung für Spiekermann zur Trainerlizenz B des DOSB - 12.03.2021
Am Samstag, den 05.09.2020 begann für die Satori-Trainerin Carmen Spiekermann der ausgeschriebene NWTU-Lehrgang zur Weiterbildung für die Trainer B-Lizenz im Leistungssport in Viersen. Es war das erste von drei Wochenenden, welche unter Beachtung von strengen Hygienevorschriften und Einhaltung der Corona-Schutzverordnung, durchgeführt wurden.
Der Bildungsreferent der NWTU, Thomas Schneider, wählte den Lehrstoff so, dass die Trainer-B Ausbildung mit der Ausbildung der Trainerassistenten bis zur Trainer-Lizenzstufe C kombiniert werden konnte.
Zusammen mit drei weiteren Trainer-B Probanden, wurde Spiekermann aufgefordert jeweils eine Gruppe zu übernehmen und zu leiten.Vormittags wurde die Theorie und nachmittags der praktische Teil durchgeführt.
Während die Trainerassistenten und die Trainer-C Probanden ihre Ausbildung noch erfolgreich beenden konnten, hatten die Trainer-B Probanden aufgrund des erneuten Lockdowns keine Möglichkeit, den Lehrstoff unterrichtet zu bekommen und die Prüfung zu absolvieren. Als Alternative wurden den Probanden sämtliche Lerninhalte, wie bspw. Trainingslehre im Leistungssport, Physiologie, Pädagogik sowie Psychologie und trainingsspezifische Aufgabenstellungen zur Verfügung gestellt. Der Lernstoff sowie die Trainingsaufgaben waren in Eigenregie von den Probanden zu erarbeiten. Zeitgleich war von den Teilnehmern ein Referat anzufertigen. Spiekermann wählte das Thema "Wie bereite ich Sportler/Innen auf Meisterschaften auf Bundesebene vor" und konnte den Bildungsbeauftragten mit ihren inhaltlichen und fachlichen Ausführungen in Gänze überzeugen.
Die noch ausstehenden mündlichen und schriftlichen Prüfungen konnten aufgrund einer Lockerung der Corona-Auflagen kürzlich im März absolviert werden. Hierzu erhielten die Trainer-B Probanden kurzfristig, eine Woche im Voraus, den Prüfungstermin mitgeteilt.
Am Freitag, den 12.03.2021 wurden unter strengsten Hygieneauflagen die schriftlichen Prüfungen in Düsseldorf absolviert. Im direkten Anschluss folgten die mündlichen Prüfungen.
Die Auswertung der Prüfungen erfolgte rasch: Bereits am darauffolgenden Montag erhielt Spiekermann eine Bestätigung des Deutschen Olympischen Sportbundes über das Bestehen der Trainer-B-Ausbildung im Leistungssport.
Die Freude war nicht nur bei Spiekermann, sondern auch bei Robin Dekker, Vorstandsvorsitzender von Satori Ahlen e.V. groß: "Satori Ahlen e.V. legt sehr viel Wert auf gut ausgebildete Trainer/Innen und ist daher stolz auf die höhere Qualifikation von Spiekermann. Auch wenn derzeit der Trainingsbetrieb aufgrund der Corona-Pandemie ruht, nutzt Spiekermann die Zeit der Trainingspause vorbildlich und setzt ein positives Signal, in dem sie ihr Wissen erweitert - ganz im Sinne des "DO".
Vorzeitige Winterpause - Einstellung des Trainingsbetriebs bis 06.01.2021
Liebe Mitglieder, Freunde, Unterstützer und alle anderen Menschen, die Satori Ahlen e.V. in irgendeiner Form nahe stehen,
aufgrund der in dieser Woche verkündeten Beschränkungen ist uns der Sportbetrieb bis mindestens 30.11.2020 untersagt. Wir haben uns aufgrund der verkündeten Beschränkungen im Zusammenhang mit der andauernden Corona-Pandemie dazu entschlossen, zum Wohle aller und in Hinblick auf das Weihnachtsfest, sämtlichen Sportbetrieb bis einschließlich zum 06.01.2021 einzustellen.
Wir möchten damit dazu beitragen, dass wir hoffentlich im Januar des neuen Jahres wieder ein Stück weit zum normalen sportlichen Leben zurückkehren können.
Sollte sich die Lage zwischenzeitlich derart entspannen, dass wir guten Gewissens früher wieder in den Sport einsteigen können, werden wir dies umgehend bekannt geben und mitteilen.
Viele Grüße und bleibt gesund!
Der Vorstand